Formales zu Beginn einer Therapie
Zu Beginn einer Therapie können fünf probatorische Sitzungen (Kennenlern-Sitzungen) in Anspruch genommen werden. Sie dienen dazu herauszufinden, ob der Rahmen und ich als Therapeutin Ihnen zusagen. Anschließend werden zunächst zwei mal zwölf Sitzungen (Kurzzeittherapie) beantragt, eine Verlängerung bis auf achtzig Sitzungen ist möglich.